Es geht weiter.... Frischer Wind für die Windenergie in Bornheim?

Offenlegung und Bürgerbeteiligung sind ein wichtiger Schritt nach vorne

Wir GRÜNE wollen die Energiewende und stehen voll und ganz zur Förderung Erneuerbarer Energien. Dafür muss und soll auch Bornheim einen Beitrag leisten.

Als GRÜNE setzen wir uns daher grundsätzlich für die Nutzung der Windkraft ein, da sie einen bedeutenden Anteil zur Erzeugung regenerativer umweltfreundlicher Energie darstellt. Nach wie vor ist Windenergie die effizienteste unter den Erneuerbaren Energien und daher unverzichtbar. 

In Bornheim setzen wir uns seit über 20 Jahren für Windkraft in Bornheim ein. Inzwischen erleben wir ein gewachsenes Bewusstsein und Interesse bei Bürger*innen, Politk und Verwaltung, so dass wir hoffen, endlich zum Ziel zu kommen.  

In der Mitgliederversammlung am 29. September 2022 wurde ein neues Positionspapier zur Windenergie in Bornheim beschlossen.

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Infraschall: ein Märchen löst sich in Schall und Rauch auf

Über Jahre hinweg wurde von Windkraftgegnern auf die Gefahren des Infarschall verwiesen. Damit wurden so große Mindestabstände begründet, dass es praktisch unmöglich wurde, die notwendige Ausbauziele zu erreichen. Jetzt stellt sich heraus, dass die Belastung um 1000% (!) übertrieben war.

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GRÜNE Standpunkte zu erneuerbaren Energien in und für Bornheim

Unsere Energieversorgung muss klimaverträglicher werden und gleichzeitig müssen wir uns unabhängiger vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen. Aufgrund der zögerlichen Politik der Bundesregierung und einer Gesetzgebung, die oft mehr an der Verhinderung erneuerbarer Energien interessiert zu sein erscheint, ist der Zuwachs an Windkraft und Photovoltaik in letzter Zeit weitgehend zum Erliegen gekommen – zehntausende Jobs in der Branche der erneuerbaren Energien wurden vernichtet. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn konsequent alle Hemmnisse beseitigt werden und auch auf regionaler und lokaler Ebene alle Möglichkeiten zur regenerativen Energieversorgung zügig ausgebaut werden.

Für Bornheim gibt es ein nachgewiesenes enormes Potenzial für erneuerbare Energien, das bisher ungenutzt ist. Hierzu zählen neben der Windkraft, die Sonnenenergie (Photovoltaik und Solartthermie), Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse und Wasserkraft.

Wir GRÜNEN wollen diese Chance nutzen und den Ausbau vor Ort massiv vorantreiben.

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seit über 20 Jahren wird in Bornheim um eine Lösung gerungen

Gute Nachrichten für Photovoltaik-Anlagen

zahlreiche Verbesserungen zum neuen Jahr

Das Jahressteuergesetz 2023 und Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führen zu deutlichen Vereinfachungen bei Installation und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen. Neue steuerliche Regeln ab dem 1. Januar 2023 und die Erhöhung der Einspeisevergütung für neue Anlagen seit Juli 2022 machen PV-Anlagen auch finaziell wieder attraktiver.

15.12.22 –

Seit dem massiven Preisanstieg für fossile Energie - insbesondere in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine - ist immer deutlicher geworden, wie fatal die Energiepolitik der Großen Koalition war, die einerseits die Abhängigkeit von Russland immer weiter verstärkt und den Ausbau erneuerbarer Energien verzögert, wenn nicht aktiv behindert hat.

Die grünen Wahlerfolge auf Bundes- und Länderebene ermöglichen es nun, diese Hindernisse anzugehen: Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen u.a. Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG 2023 setzt auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Es sollen also viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden, rund die Hälfte davon auf Dächern. In NRW wird die schwarz-grüne Landesregierung ab 2023 schrittweise eine Solarpflicht auf Dächern einführen.

Neben den hohen Investitionskosten waren es für private Haushalte gerade der absurde bürokratische Aufwand und die steuerliche Komplexität, die viele von der Installation einer privaten Photovoltaikanlage abgeschreckt haben. Hier ergeben sich nun eine Vielzahl von Verbesserungen.

Erhöhung der Einspeisevergütung:
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Anlagen bis 10 kWp mit Eigennutzung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze, nämlich 8,6 Cent pro kWh. Für größere Anlagen und/oder Volleinspeiser (keine eigene Nutzung) wurden ebenfalls die Vergütungssätze angepasst. Details gibt es hier.

Wegfall der Zwangsabregelung auf 70%:

Bisher mussten Anlagen ohne (teure) technische Zusatzausrüstung zur Fernabschaltung auf 70% der Nennleistung abgeregelt werden. d.h. bei idealen Betriebsbedingungen "verpuffte" ein Teil des Ertrags. Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, entfällt diese Abregelung. Für bestehende Anlagen bis 7 kWp muß diese Regelung nicht mehr beachtet werden.

Förderung für PV-Anlagen im Garten:

Unter bestimmten Bedingungen kann man in Zukunft auch eine Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden.

Auch steuerlich gibt es viele Vereinfachungen und finanzielle Verbesserungen für kleine PV-Anlage. Im Detail hängt jedoch vieles von der persönlichen Situation ab, so dass man Entscheidungen am besten mit Hilfe einer kompetenten steuerlichen Beratung absichern sollte.

erweiterte Beratungsbefugnisse für Lohnsteuerhilfevereine:

Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen, wenn diese von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

Befreiung von der Einkommenssteuer:

Erträge von Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung werden bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 steuerbefreit. Dies gilt sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen.

Wegfall der Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen und -Speicher (Null-Prozent-Steuersatz):

Dies bedeutet, dass bei der Anschaffung keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden muss, was die Investitionskosten deutlich senkt. Dies gilt wohl auch für das Nachrüsten eines PV-Speichers, was durch die steigenden Strompreise auch wirtschaftlich interessanter geworden sind.

Dadurch kann man sich in Zukunft für die unbürokratische "Kleinunternehmerregelung" (anstelle der "Standardbesteuerung") entscheiden, ohne entweder beim Anschaffungspreis die Mehrwertsteuer zahlen zu müssen oder andererseitsständig an die ständigen Umsatzsteueranmeldung denken zu müssen.

Zu den steuerlichen Aspekten gibt hier noch detailliertere Informationen.

Mit den neuen Regeln wird ein Großteil der steuerlichen Probleme bei kleinen Photovoltaik-Anlagen gelöst und die Steuerbürokratie bei diesen Anlagen weitgehend abgeschafft. Gerade in der Übergangszeit werden die neuen Regeln aber noch viele Anwendungsfragen aufwerfen.

Kategorie

#Energie | #Klima

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