Dauerthema Elternbeiträge!

01.03.24 –

Im Jugendhilfeausschuss am 29.02. wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge beschlossen, allerdings geringer als zunächst geplant. Hintergrund sind die gestiegenen Kosten insbesondere durch die Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst. Diese wirken sich anteilig auch auf den Elternbeitrag aus. Die Debatte im Ausschuss zeigte einmal mehr, dass alle Fraktionen mit der aktuellen Situation und Entwicklung unzufrieden sind. Daher soll nun in der zweiten Jahreshälfte die Elternbeitragstabelle nochmals grundlegend überdacht und überarbeitet werden. 

Markus Hochgartz, familienpolitischer Sprecher der GRÜNEN zeigt mögliche Änderungsoptionen bei der Beitragssatzung auf. „Die Unterscheidung bei den Beitragssätzen zwischen U3 und Ü3 sollte abgeschafft und durch einen altersunabhängigen Beitrag ersetzt werden. Dadurch fallen die Beiträge für Kinder unter drei Jahren deutlich niedriger aus und wären auch für Eltern, die sich die Beträge derzeit nicht leisten können, attraktiver. Der heute betreuende Elternteil - meist Frauen – könnte so früher wieder in den Beruf einsteigen. 

Die Unterscheidung in Altersklassen ist zwar ein Kriterium bei der Höhe der Landeszuweisung, gleiches gilt für die unterschiedlichen Gruppenformen aber auch. Doch dort unterscheiden wir in unserer Satzung nicht. Man könnte also die Belastung über die gesamte Kitazeit gleichmäßiger verteilen und würde erheblichen Verwaltungsaufwand einsparen.“ 

„Wenn wir in Bornheim Veränderungen im Sinne der Familien angehen wollen, dann müssen wir uns auf das konzentrieren, was wir vor Ort auch verändern können. Allein die Situation oder die rechtlichen Vorgaben zu kritisieren, reicht dafür nicht aus“ führt Florian von Gliscynski, jugendpolitischer Sprecher, aus und kritisierte damit die UWG und ABB, die die Erhöhung ohne eine Gegenfinanzierung vorzuschlagen, ablehnten. “Es ist einfach, einen Vorschlag einfach abzulehnen, um solch unpopuläre Entscheidungen nicht treffen zu müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man weiß, dass er trotzdem angenommen wird. Glaubhaft wäre die Ablehnung gewesen, wenn eine Gegenfinanzierung vorgelegt worden wäre. So kann man zwar sagen, man sei dagegen gewesen, verantwortlich ist solch ein Handeln allerdings nicht.“ 

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